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Bewilligungen für Pflanzenschutz mit Drohnen erteilt
Luftapplikation mit Drohnen: Erste 1 Jahres Bewilligungen in der Deutschschweiz
Neu sind 1 Jahres Bewilligungen für Luftapplikationen mit Drohnen durch das BAZL erteilt worden. Mit Marcel Maurer von Eagle Eye Multicopter Service (Region Nordwestschweiz, Zentralschweiz, Tessin und Zürichsee) und Ueli Sager von Remote Vision resp. AGRAIR (Region Ostschweiz und Zürcher Oberland) haben 2 Unternehmen in der Deutschschweiz die Bewilligung für das Spritzen in den Reben erhalten.
Das Anmelden der einzelnen Parzellen entfällt. Folgende Auflagen müssen eingehalten werden:
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Es dürfen nur Produkte verwendet werden welche eine Zulassung auf Luftapplikationen haben (Vergleiche Pflanzenschutzempfehlungen Agroscope).
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Sicherheitsabstände von 30 Metern zu Fliessgewässern, Biotopen und anderen Naturobjekten; Abstände von 30 bis 60 Metern – je nach eingesetzten Produkten – zu Gebäuden wie in der Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft definiert (Vergleiche Rundschreiben zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mittels Drohnen).
Die Kontakte laufen direkt über die Drohnen-Firmen. Die Verantwortung der Spritzmittelanwendung und der Produktewahl bleibt beim Rebenbewirtschafter. Auch die Vorbereitung der Spritzbrühe wird durch den Winzer sichergestellt. Luftapplikationen mit Drohnen oder Helikopter sind geeignet für Behandlungen der Laubwand. Die Traubenzone Behandlungen (z.B. Botrytisbehandlung) sollten weiterhin vom Boden aus gemacht werden.
Das Weinbauzentrum Wädenswil hat die Drohnentechnik als Projekt in ihrem Programm. Auch dieses Jahr wird eine Tagung im November in Wädenswil stattfinden.